Für überlange Gerichtsverfahren soll es künftig eine Entschädigung sowohl für materielle als auch für immaterielle Nachteile geben (BT-Drucks. 17/3802). In Strafsachen gilt dies dann auch für überlange Ermittlungsverfahren, die sich insbesondere in Wirtschaftsstrafsachen oft über mehrere Jahre erstrecken können . Der Bürger soll damit gegen überlange Verfahren vorgehen können.  Ob dadurch die Ursache des Problems, nämlich eine zu knappe Personaldecke der Ermittlungsorgane und der Gerichte, auch nur ansatzweise verändert werden kann, darf bezweifelt werden.