Mancher todkranke Patient fasst den ernsthaften Entschluss, sich selbst zu töten, statt die letzte Leidensphase seiner Krankheit zu erdulden. Wie sollen Ärzte damit umgehen? Beihilfe zur Selbsttötung ist in Deutschland zwar straflos, Ärzten aber berufsrechtlich untersagt. Der renommierte Mediziner Gian D. Borasio, Inhaber des Lehrstuhl für Palliativmedizin an der LMU München, nimmt dazu in einem Gastbeitrag der Süddeutschen Zeitung vom 3.8.2010 Stellung (hier als PDF-Download_Assistierter_Suizid_SZ_2010). Schon beim 66. Juristentag 2006 in Stuttgart hatte Prof. Borasio zu den rechtlichen Implikationen der ärztlichen Behandlung am Lebensende referiert (Vortrag als PDF-Download Vortrag Borasio Juristentag 2006).
Weitere Beiträge und Links zu diesem Themengebiet:
– „Man ist sich seines Todes nicht mehr sicher“ – Darf man Patienten verhungern lassen? Zwangsweise künstliche Ernährung bei Demenz und Wachkoma – Recht der künstlichen Ernährung: Entscheidungsdiagramm Prof. Borasio – Sterbehilfe: Eine Begriffsklärung – BGH-Urteil 2010: Sterbehilfe ist nicht strafbar – Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung aus medizinischer Sicht: Welche Krankheitsszenarien sind wichtig?