Wer als Kontinentaleuropäer in Großbritannien Rechtsrat braucht, etwa weil ein grenzüberschreitender Erbfall eingetreten ist, Immobilien gekauft oder gemietet werden sollen oder Verträge verhandelt werden müssen, sieht sich – auch als deutscher Jurist – einem völlig fremden und von außen extrem kompliziert erscheinenden Rechtssystem gegenüber. Es beginnt schon damit, dass es im Vereinigten Königreich drei ganz verschiedene Jurisdiktionen gibt, nämlich England & Wales, Schottland und Nordirland. Dann gibt es die spannende Aufteilung der Anwälte in Solicitors, Barristers, Advocates und Solicitor Advocates. Alle mit verschiedenen Kompetenzen und reguliert durch verschiedene Berufskammern. Die Solicitors sind – anders als deutsche Rechtsanwälte – meist auf ein bestimmtes Rechtsgebiet festgelegt. Selbst wenn man sich also einen sympathischen Solicitor ergoogelt hat ist nicht gesagt, dass einem der beim konkreten Rechtsproblem auch helfen kann oder darf. Natürlich kann man sich an eine Londoner Großkanzlei wenden, aber da ist man problemlos 300 Pfund die Stunde aufwärts los und bekommt dafür meist nicht einmal special treatment, weil man im Vergleich zu den großen Mandanten finanziell wenig interessant ist. Außerdem fallen durch die Sprachproblematik oft viele zusätzliche Stunden an.

Woher kennen wir diese Probleme? Weil die deutsche Kanzlei Graf & Partner seit Jahren viele deutsch-britische Mandate betreut, vor allem deutsch-englische Erbfälle abwickelt und Vertragsverhandlungen begleitet. Die Rechtsanwälte Schmeilzl und Reimann haben – neben der Zulassung als deutscher Anwalt – auch in England bzw. Irland studiert und den Master of Laws erworben. Rechtsanwalt Schmeilzl hat zudem einige Jahre in den USA gearbeitet. Die Kanzlei ist daher sowohl mit der anglo-amerikanischen Rechtspraxis als auch mit den jeweiligen Mentalitäten bestens vertraut. Verhandlungssicheres Englisch ist selbstverständlich. In Kooperation mit unserer Partnerkanzlei im Zentrum von London (www.lyndales.co.uk) helfen wir deutschen Mandanten dabei, das Rechtsproblem zu strukturieren, bei Bedarf den richtigen englischen Spezialisten dafür zu finden, diesem den Sachverhalt in seiner Sprache (also bereits juristische aufbereitet) zu erläutern und – last but in London definitely not least – die Kosten im angemessenen Rahmen zu halten. Weitere Informationen zur Kanzlei in der Broschüre „German Law Firm for English speaking Clients“ (GP_UK_Clients), auf dem Portal Cross-Channel-Lawyers und auf der Kanzleiwebsite www.graflegal.com

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