Wer als Kontinentaleuropäer in Großbritannien Rechtsrat braucht, etwa weil ein grenzüberschreitender Erbfall eingetreten ist, Immobilien gekauft oder gemietet werden sollen oder Verträge verhandelt werden müssen, sieht sich – auch als deutscher Jurist – einem völlig fremden und von außen extrem kompliziert erscheinenden Rechtssystem gegenüber. Es beginnt schon damit, dass es im Vereinigten Königreich drei ganz verschiedene Jurisdiktionen gibt, nämlich England & Wales, Schottland und Nordirland. Dann gibt es die spannende Aufteilung der Anwälte in Solicitors, Barristers, Advocates und Solicitor Advocates. Alle mit verschiedenen Kompetenzen und reguliert durch verschiedene Berufskammern. Die Solicitors sind – anders als deutsche Rechtsanwälte – meist auf ein bestimmtes Rechtsgebiet festgelegt. Selbst wenn man sich also einen sympathischen Solicitor ergoogelt hat ist nicht gesagt, dass einem der beim konkreten Rechtsproblem auch helfen kann oder darf. Natürlich kann man sich an eine Londoner Großkanzlei wenden, aber da ist man problemlos 300 Pfund die Stunde aufwärts los und bekommt dafür meist nicht einmal special treatment, weil man im Vergleich zu den großen Mandanten finanziell wenig interessant ist. Außerdem fallen durch die Sprachproblematik oft viele zusätzliche Stunden an. Woher kennen wir diese Probleme? Weil die deutsche Kanzlei Graf & Partner seit 2003 viele Tausend deutsch-britische Mandate betreut hat, vor allem deutsch-englische Erbfälle abwickelt und Vertragsverhandlungen begleitet. Die Rechtsanwälte Schmeilzl und Reimann haben – neben der Zulassung als deutscher Anwalt – auch in England bzw. Irland studiert und den Master of Laws erworben. Rechtsanwalt Schmeilzl hat zudem einige Jahre in den USA gearbeitet. Die Kanzlei ist daher sowohl mit der anglo-amerikanischen Rechtspraxis als auch mit den jeweiligen Mentalitäten bestens vertraut. Verhandlungssicheres Englisch ist selbstverständlich. In Kooperation mit unseren Partnerkanzleien in London, Manchester, Birmingham und Cambridge helfen wir deutschen Mandanten dabei, das Rechtsproblem zu strukturieren, bei Bedarf den richtigen englischen Spezialisten dafür zu finden, diesem den Sachverhalt in seiner Sprache (also bereits juristische aufbereitet) zu erläutern und – last but in London definitely not least – die Kosten im angemessenen Rahmen zu halten.

Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Schmeilzl und sein Team deutsch-britischer Anwälte hier:

https://www.englischesrecht.de/experten/bernhard-schmeilzl
Rechtsanwalt Bernhard Schmeilzl ist seit 2003 auf deutsch-britisches Recht spezialisiert, Schwerpunkte Erbrecht, Nachlassabwicklung, internationale Zivilprozesse und auch Familienrecht. Er ist der Autor des Länderberichts zum Familienrecht von England und Wales im Nomos BGB-Kommentar:
Für familienrechtliche Beratung und Gerichtsverfahren in England benötigen Sie anwaltliche Hilfe vor Ort. Wir arbeiten seit 25 Jahren mit ausgewiesenen Experten für internationale Scheidungen und internationales Kindschaftsrecht in UK zusammen und empfehlen Ihnen auf Anfrage die für Ihren Fall am besten geeignete englische Anwaltskanzlei.

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Cross Channel Lawyers ist der Rechtsblog von Graf & Partner , gegründet 2003 und seither spezialisiert auf deutsch-britisches Recht. Die Familienrechtsabteilung berät internationale Paare – selbstverständlich auch LGBT-Paare – bei Fragen rund um die Themen Eheverträge und – wenn nötig – internationale Scheidung. Rechtsanwalt Schmeilzl verfasst den Länderbericht „Familienrecht England & Wales“ im BGB-Kommentar des NOMOS Verlags und ist ausgewiesener Experte insbesondere für die Themen deutsch-englischer Ehevertrag sowie deutsch-britische Scheidung. Mehr zum englischen Familienrecht hier Weitere Informationen zur Kanzlei in der Broschüre „German Law Firm for English speaking Clients“ (GP_UK_Clients), auf dem Portal Cross-Channel-Lawyers und auf der Kanzleiwebsite www.graflegal.com
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