Seit 1. Februar 2009 gelten neue Bußgeldsätze. Raser, Drängler und alkoholisierte Fahrer werden – teils drastisch massiver – zur Kasse gebeten. Der Mindestsatz für eine Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften steigt von bisher 50 Euro auf 80 Euro. Die neue Obergrenze liegt bei 760 Euro (statt wie bisher 425 Euro). Auch außerhalb geschlossener Ortschaften steigt das Bußgeldrisiko. Gefährliche Überholmanöver kosten nun doppelt so viel. Alle Details auf der Wenbsite des Bundesverkehrsministeriums.