Das meinen ja auf den ersten Blick viele, die mit der Idee spielen, statt der guten alten GmbH für seine Geschäftsidee eine (vermeintlich?) dynamische und mit mehr Sex-Appeal ausgestattete UK Limited zu gründen. Die ja viel flexibler und viel billiger ist und obendrein noch Steuern spart. Wirklich? Diese Fragen beantworten die Kollegen des britisch-deutschen Rechtsportals Cross-Channels-Laywyers in dem Beitrag hier. Dazu gibt es einen Link zu einem wenig bekannten, aber höchst informativen Portal der Bundesregierung mit Informationen zu Gesellschaftsgründung, Unternehmensbesteuerung und grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen. Und zu guter letzt den Volltext des englischen Companies Act zum Download.
Bernhard Schmeilzl,
24. Juni, 2014.