Psychoanalyse und Scheidung im Service-Gesamtpaket!

Seit vielen Jahren finde ich es äußerst schade, einen Teil unserer Mandanten nicht parallel auch nervenärztlich versorgen zu können. Synergien sehe ich nicht nur im Familien- und Erbrecht, wo künftig erst mal eine Familienaufstellung gemacht werden kann, bevor man die anwaltliche Strategie festlegt. Auch bei so manchem mittelständischen Unternehmer ist ein Belastungs-EKG sinnvoll, bevor man mit ihm die neueste Rechtsprechung zu Betriebsrat und Kündigungsschutz erörtert (anwaltliche Fürsorgepflicht und so). Und jedem Mandanten, der sich über herüberhängende Äste vom Nachbargrundstück beschwert, wird künftig standardmäßig eine Kombinationstherapie aus Stimmungsaufhellern plus Psychoanalyse empfohlen. Bewerbungen qualifizierter ärztlicher Kollegen nehmen wir ab sofort gerne entgegen.

Die juristischen Details der Entscheidung finden sich übrigens in der aktuellen Pressemitteilung des DAV, gleich an erster Stelle. Der DAV sieht also scheinbar auch einen erheblichen praktischen Bedarf an solchen Sozietäten. Bin gespannt, welche Fachrichtungen sich zusammentun werden.