Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs bestätigt seine (harte) Linie gegen Steuerstraftäter: Wer Steuern in Millionenhöhe (also ab 1 Mio. aufwärts) hinterzieht, den erwartet Freiheitsstrafe ohne Bewährung. So kann man den Urteilsspruch des 1. Strafsenats vom 07.02.2012 Az.: 1 StR 525/11 zusammenfassen (Pressemitteilung des BGH Nr. 20/2012 hier; vollständiges Urteil hier). Der Senat bestätigt damit seine bereits im Dezember 2008 mit der Entscheidung 1 StR 416/08 vorgegebene Linie in vollem Umfang. Im jetzt entschiedenen Fall hatte der Angeklagte ca. 1,1 Mio. Euro hinterzogen. Vor dem Hintergrund der strengen Strafzumessung gewinnt die Option einer strafbefreienden Selbstanzeige verstärkt an Bedeutung. Die Anforderungen daran hat der Gesetzgeber aber derart kompliziert verschärft, dass in jedem Fall der Rat eines auf diesem Gebiet erfahrenen Strafverteidigers ratsam ist. Weitere verwandte Artikel in der Rubrik Strafrecht