Zum 1.1.2009 fiel der Basiszinssatz von 3,19 auf 1,62 Prozent, hat sich also glatt halbiert. Dies wirkt sich in der Praxis massiv aus, da die gesetzlichen Verzugszinsen mit dem Basiszinssatz verknüpft sind. Der gesetzliche Verzugszins beträgt ab 1.1.2009 somit nun 6,62 Prozent (§ 288 Absatz 1 Satz 2 BGB), bei Geschäften zwischen Unternehmern 9,62 Prozent (§ 288 Abs. 2 BGB). Zum Hintergrund: (…)
Die Deutsche Bundesbank setzt den Basiszinssatz alle sechs Monate neu fest. Er verändert sich jeweils zum 1. Januar und 1. Juli eines Jahres um die Prozentpunkte, um welche seine Bezugsgröße seit der letzten Veränderung des Basiszinssatzes gestiegen oder gefallen ist. Die relevante Bezugsgröße für den Basiszins ist wiederum der für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank maßgebliche Zinssatz.
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