… als Richter kann man aber gerne einfach mal Arbeitsbelastung (nicht Überlastung, nein, nur Belastung) als Grund angeben, warum im Verfahren grad mal überhaupt nichts vorangeht. So Richter K… am LG Regensburg in einer liebenswerten Verfügung (hier). Hintergrund: Das Verfahren zieht sich – obwohl nicht sehr komplex – seit Anfang 2009, bald sind es also zwei Jahre. Seit sieben Monaten geht nun gar nichts mehr. Auf höfliche Anfrage beider Parteivertreter bei Gericht dann diese Verfügung, die ja einen gewissen Speilraum für restoptimismus lässt: „Das Gericht ist bemüht, das Verfahren in Kürze fortzusetzen.“

Seit dieser Verfügung vom 8.10.2010 sind übrigens wiederum gute fünf Wochen ins Land gezogen. Nur mal so zum Spaß ein Gedankenspiel: Was würde wohl passieren, wenn ich als Anwalt eine fünfwöchige Fristverlängerung beantrage und „Arbeitsbelastung“ anbringe (von den sieben Monaten vorher ganz zu schweigen)?