Das Amtsgericht Neumarkt i.d. OPf. hat in einem aktuellen Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von einem Fahrverbot abgesehen und dafür die verhängte Geldbuße verdoppelt. Die Verteidigung konnte geltend machen, dass das im Bußgeldbescheid verhängte Fahrverbot für den Betroffenen unverhältismäßig war, da sich der Betroffene um die Pflege seiner schwerkranken Ehefrau kümmerte und dabei auf den Einsatz des KfZ angewiesen war. Diese Entscheidung macht Mut, in geeigneten Fällen gegen ein Fahrverbot anzugehen.