Update 30.7.2018: Das Portal Parkplatzdieb.de wird seit Juli 2018 von einem neuen Betreiber geführt. Details dazu hier

Ursprünglicher Beitrag: Seit gut 10 Jahren besteht die Website Parkplatzdieb.de, über die genervte Inhaber von privaten und gewerblichen Stellplätzen unberechtigte Parker zur Unterlassung auffordern können. Naturgemäß finden die einen ein solches Vorgehen übertrieben und typisch deutsch, die anderen sehen in diesem Service die einzige effektive Möglichkeit, sich gegen dreiste Mitmenschen zu wehren, die ihren Wagen auch dann auf fremden Stellplätzen parken, wenn diese eindeutig als reserviert gekennzeichnet sind. Läden, Arztpraxen oder Kanzleien zahlen (vor allem in Innenstädten) oft mehrere hundert Euro Stellplatzmiete im Monat, damit ihre Kunden eine Chance haben, in Nähe des Geschäfts bzw. der Praxis zu parken.

Jeder einzelne Falschparker argumentiert natürlich mit „aber es waren doch nur 10 Minuten“, für den Inhaber des Stellplatzes läuft es aber im Ergebnis darauf hinaus, dass der teuer gemietete Parkplatz fast durchgehend von unberechtigten Personen genutzt wird, die alle jeweils nur kurz dort stehen, um „mal schnell etwas zu erledigen“. Abschleppen lassen ist meist nur eine leere Drohung, weil viel zu aufwendig und mit hohem Kostenrisiko verbunden. Ich kann daher durchaus verstehen, dass es einen Bedarf für solche Unterlassungsaufforderungen gibt. Auch die Presse berichtete in den vergangenen zehn Jahren mal positiv, mal kritisch, mal neutral (z.B. die Welt bereits 2007). Wohl abhängig davon, ob der jeweilige Redakteur seinen privaten Stellplatz nach Feierabend selbst oft zugeparkt vorfindet oder nicht.

Nun hat der Betreiber des Portals, die Münchner Kanzlei Graf & Partner, angekündigt, den Service voraussichtlich zum Jahresende einzustellen, da der Fokus der Kanzlei im Wirtschaftsrecht liegt, insbesondere der Bearbeitung deutsch-britischer Rechtsfälle. Managing Partner Bernhard Schmeilzl sagt dazu:

„Das Angebot haben wir damals als Service für unsere bestehenden Mandanten in der Münchner Innenstadt entwickelt, die laufend Probleme mit Falschparkern hatten und haben. Mittlerweile wird das Parkplatzportal aber auch überregional so häufig genutzt, dass die Anfragen etwas den Rahmen sprengen, den wir diesem Thema in unserer Kanzlei einräumen wollen. Außerdem müssten wir die optisch und technisch etwas angestaubte Website generalüberholen, wozu wir offen gestanden keine Zeit haben. Wir werden das Portal daher zum Sommer entweder komplett einstellen oder den Service nur noch für die eigenen Mandanten an unseren beiden Kanzleistandorten anbieten. Reich werden wir – auch wenn das viele Abgemahnte glauben – damit ohnehin nicht, da dieser Bereich weniger als ein Prozent unseres Kanzleiumsatzes ausmacht.“

Auf meine Frage, ob das Portal zum Verkauf stünde, äußerte sich die Betreiberkanzlei gesprächsbereit. Rechtsanwalt Schmeilzl:

„Wenn jemand an der Fortführung des Portals Interesse hat, ist die Übertragung der eingeführten Domain und der Website für uns denkbar. Der neue Betreiber muss sich aber darüber im klaren sein, dass trotz der BGH-Rechtsprechung, die solche Unterlassungsansprüche anerkennt, die wenigsten abgemahnten Falschparker reumütig sind und die Unterlassungserklärung diskussionslos abgeben. Wenn es um’s Auto geht, wird der Deutsche emotional und schreibt auch entsprechende Briefe.“

Dann warten wir mal ab, ob das Portal Ende des Jahres tatsächlich offline geht oder ob es ein anderer Betreiber fortführt.

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