So die Schätzung des Deutschen Mieterbundes (DMB) mit Sitz in Berlin. Präsentiert der Vermieter dem potentiellen Mieter einen Formularmietvertrag  (oft auch Einheitsmietvertrag genannt), meinen beide Parteien meist, diese Formularverträge seien „offiziell“ geprüft und daher juristisch wasserdicht. Weit gefehlt: Nach Untersuchungen des DMB enthalten auch solche vorgedruckten Verträge von Hauseigentümervereinen, Maklern oder Wohnungsunternehmen sehr häufig unwirksame Regelungen, sind also oft nicht besser als „selbst gestrickte“ Mietverträge von Einzelvermietern. Besonders fehleranfällig sind Vereinbarungen zu Schönheitsreparaturen, zur Tierhaltung oder zu Kündigungsfristen. Nach Einschätzung des DMB enthalten etwa 90 Prozent aller Mietverträge unwirksame Vertragsklauseln.

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