Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs rechtfertigt die andauernde und trotz wiederholter Abmahnung des Vermieters verspätete Entrichtung der Miete durch den Mieter eine Kündigung des Mietvertrags aus wichtigem Grund. Das Gericht bewertet die fortlaufend unpünktliche Mietzahlung als gravierende Pflichtverletzung, die eine fristlose Kündigung ermöglicht. In dem vom Vermieter betriebenen Klageverfahren hatte der Mieter mehrere Jahre die Miete erst zur Monatsmitte oder noch später gezahlt. Auch nach mehreren Abmahnungen hat er diese Zahlungsweise fortgeführt, obwohl nach dem Mietvertrag die Miete jeweils zum dritten Werktag eines Monats fällig war. Für das Gericht war es unerheblich, dass der Mieter auf Grund eines Irrtums davon ausgegangen ist, die Miete erst zur Monatsmitte zahlen zu müssen.

Weitere Beiträge zum Thema Mietrecht und Schutz vor Mietbetrügern:
Schutz des Vermieters vor Betrügern
Kündigung des Mieters wegen Mietrückstand (Muster-Anwaltsschreiben)
Zwangsräumung von Mietnomaden
BGH toleriert neuesten Trick der Mietbetrüger
Kaution bis Kündigung – Tipps zum Wohnungsmietrecht
Ausfrieren von Mietern zulässig