Laut Qualitätsmanagement-Richtlinie muss bis 31.12.2009 in allen Arztpraxen ein QM-System eingeführt sein. Ärztekammern, Kassenärtliche Vereinigungen und viele private QM-Dienstleister quälen die niedergelassenen Ärzte deshalb mit dem ständigen Hinweis, dass „Qualitätsmanagement“ jetzt gesetzliche Pflicht sei. Was heißt das eigentlich genau? Speziell zum Thema Ärzte-Qualitätsmanagement entsteht derzeit das Portal www.QM-fuer-Mediziner.de. Dort werden ab sofort praktische Tipps, Checklisten und Workshopangebote eigestellt. Die rechtlichen Eckdaten zur Qualitätsmanagement-Pflicht erläutert dieser Beitrag.

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