Kollege Pratl äußert hier seine Überraschung über eine aktuelle OHG-Entscheidung, dass ein Einschreiben rechtlich nichts wert sei. Mit Verlaub: Was genau ist daran neu oder überraschend. Ich darf auf den Beitrag unseres Rechthaber-Autors Schmeilzl vom 16.08.2008 hinweisen, der übrigens zu den meistgelesenen Artikeln auf Rechthaber (Top-10-Downloads). Erinnert ein wenig an Karl Valentin: „Es ist zwar schon alles gesagt, nur noch nicht von jedem.“