Praxis-Handbuch zum englischen Zivilprozessrecht für deutsche Unternehmen und deren Juristen
Rechtsanwalt Bernhard Schmeilzl veröffentlicht den ersten deutschsprachigen Praxis-Leitfaden zum englischen Zivilprozessrecht. Damit können sich deutsche Unternehmen, deren Management und deren deutsche Anwälte informieren und konkret darauf vorbereiten, was sie am englischen High Court erwartet. Und da gibt es viele Überraschungen. Hier nur einige Beispiele:
- Pflicht zur aktiven Offenlegung aller Dokumente, Dateien und Korrespondenz (disclosure)
- Pflicht zur Vorab-Einreichung schriftlicher Zeugenaussagen mit eidesstattlicher Versicherung
- kein Aussageverweigerungsrecht für Zeugen
- extrem hohe Kosten für Anwälte
- Sicherheitsleistung für Kosten der Gegenseite
- u.v.m. (ausführlicher mit weiteren Beispielen hier)
Deutsche Unternehmen, die sich in einem englischen Zivilverfahren wiederfinden, etwa weil sie naiv einen Vertrag mit englischer Gerichtsstandklausel unterschrieben haben, müssen sich also auf eine juristische Papierschlacht ungewohnten Ausmaßes sowie eine mehrtägige mündliche Verhandlung in England einstellen, wobei englische Gericht in der Regel am Stück terminieren, d.h. die Verhandlung findet an drei bis fünf aufeinander folgenden Tagen statt und endet sofort mit dem Urteil.
Der deutsche Rechtsanwalt und Master of Laws Bernhard Schmeilzl berät seit gut 20 Jahren deutsche Firmen im englischen Recht, insbesondere in englischen Zivilprozessen, vor allem großen Wirtschaftsverfahren. Als Experte für das englische Zivilprozessrecht hat er den einzigen Praxisleitfaden zum englischen Zivilprozess in deutscher Sprache geschrieben, der im Herbst 2023 beim BECK-Verlag erscheint.
Weitere Informationen zu Rechtsstreitigkeiten mit Briten oder vor britischen Gerichten, zur englischen Zivilprozessordnung, Prozessführung und Zwangsvollstreckung in UK in diesen Posts:
– Wie sieht eine Zivilklage in England aus?
– In englischen Rechtsstreit verwickelt?
– Das angekratzte Ego des Gerichts-Sachverständigen
– Schmerzensgeldreform in UK
– UK Zivilprozessordnung und Expertengutachten in England
– Anwaltliche Versicherung in UK” (solicitor’s undertaking)
– Mandant lügt im Zivilprozess, Anwalt haftet: Harte ZPO-Regeln vor englischen Gerichten
– Mal schnell Klage einreichen? Nicht in England
– Wie im Hollywood-Spielfilm: “You have been served!” (Zustellung in UK und USA)
– Sie wollen einen EU-Titel in Großbritannien vollstrecken? Wie gut sind Ihre Nerven?
– Solicitors, Barristers, Advocates: Wer darf in England vor Gericht eigentlich was?
Die 2003 gegründete Kanzlei Graf & Partner ist mit ihrer Abteilung für britisch-deutsche Prozessführung (GP Chambers) auf grenzüberschreitende Rechtsfälle spezialisiert, insbesondere auf deutsch-britische Wirtschaftsstreitigkeiten, Scheidungen und Erbfälle. Rechtsanwalt Schmeilzl ist Experte für deutsch-englisches Prozessrecht sowie Erbrecht und agiert auch in vielen Fällen als Nachlassabwickler (Executors & Administrators) für deutsch-britische Erbfälle.
Falls Sie bei einer britisch-deutschen Rechtsangelegenheit Unterstützung benötigen, stehen Ihnen die deutschen Anwälte und Solicitors der Kanzlei Graf & Partner sowie die englischen Solicitors der Partnerkanzleien gerne zur Verfügung. Ihr Ansprechpartner in Deutschland ist Bernhard Schmeilzl, Rechtsanwalt & Master of Laws (Leicester, England).