Mit den Stimmen von SPD, Grünen und Linken hat der Bundesrat den vom Bundestag bereits beschlossenen neuen § 307 c SGB V gestoppt. Durch die neue gesetzliche Regelung sollte korruptives Verhalten im Bereich der gesetzlich Versicherten strafrechtlich sanktioniert werden. Tatbestandsmäßiger Täterkreis sollten niedergelassene Vertragsärzte, Apotheker und andere Leistungserbringer im Gesundheitswesen sein. Der Bundesrat hat das Gesetzesvorhaben aber nur unterbunden, weil es nicht weit genug gefasst war und nur den Bereich der gesetzlichen Krankenkassen erfasste. Ob der bereits vorliegende Entwurf zu einer weitergehenden strafrechtlichen Sanktion (§ 299a StGB) weiterbetrieben wird, bleibt nach Bildung einer neuen Regierung abzuwarten.