Bekanntlich änderte die Schuldrechtsreform 2002 die Vorschriften zur Verjährung. Achtung: Zum 31.12.2011 sind nun erstmals auch die Ansprüche betroffen, die einer 10-jährigen Verjährungsfrist unterliegen. Das Bundesministerium der Justiz hat dazu hier eine Pressemitteilung veröffentlicht.
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Redaktion,
10. Oktober, 2021.