Die Zwangsvollstreckung soll effizienter werden. Gläubiger bekommen künftig schneller und umfassender Auskunft über das Vermögen eines Schuldners. Ein Teil dieser sog. Sachaufklärungsreform ist: Ab sofort führt jedes Bundesland ein zentrales Schuldnerverzeichnis und zwar beim jeweiligen zentralen Vollstreckungsgericht des Bundeslandes. In einem bundesweiten Vollstreckungsportal der Länder laufen die Fäden zusammen: Dort werden die Daten aus den landesweiten Schuldnerverzeichnissen nach §§ 882b ff. ZPO zum Abruf bereitgestellt, was allerdings eine Gebühr kostet. Hinweis: Für Anträge auf Erlass von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen, Durchsuchungsbeschlüssen, Haftbefehlen etc. sowie alle Gerichtsvollzieheraufträge haben sich die Zuständigkeiten nicht geändert. Die Anträge sind weiterhin an das für den Wohnsitz des Schuldners zuständige Amtsgericht zu stellen. Quelle: DAV-Depesche 07/13 des DeutscherAnwaltVerein vom14. Februar 2013