Erstaunlich beraterfreundlich gibt sich das Landgericht Kleve und urteilte (Az.: 1 O 298 / 07): Ein Klient darf seinem Steuerberater nach mehr als 25 Jahren Zusammenarbeit das Mandatsverhältnis nicht von heute auf morgen ohne vorherige Abmahnung kündigen. Genau das hatte ein Apotheker versucht und dabei behauptet, der Steuerberater sei nur noch ein Mal jährlich zur Übergabe des Jahresabschlusses vorbeigekommen und habe auch keine Kenntnisse über die betriebswirtschaftlichen Besonderheiten einer Apotheke mehr gehabt.