Erstaunlich lascher Umgang mit dem Versammlungsrecht in Bayern
Jeden Mittwoch um Punkt 17 Uhr beginnt in der Weltkulturerbestadt das gleiche Spektakel: Wie selbstverständlich finden sich mehrere Streifenwagen der Regensburger Polizei in der Friedenstraße ein, um während des schönsten Feierabendverkehrs die Fahrbahnen dieser Hauptausfallstraße zu sperren und tausende von Kfz umzuleiten. Grund ist, dass 500 Meter entfernt, an der großen Kreuzung Friedenstraße und Galgenbergbrücke, etwa acht bis zehn Klimaaktivisten auf der dreispurigen Fahrbahn stehen und Banner hochhalten. Seit April 2024. Mittlerweile also rund 80 Mal.
Jede Woche wieder: Zwangs-Stau wegen Klima-Demo
Alle Autos – und das sind zwischen 17 und 18 Uhr ganz schön viele – die im Feierabendverkehr auf der Friedenstraße Richtung Osten wollen, werden an der Kreuzung beim KULLMAN’S DINER zwangsweise nach rechts den Berg Richtung Uni hochgescheucht. Wobei scheuchen den falschen Eindruck erweckt. Das Schauspiel findet nämlich im Schneckentempo statt und löst Folgestaus bis zur Uni und zur Alten Mälzerei aus. Warum sie umgeleitet werden, erschließt sich den meisten Autofahrern gar nicht, denn die Demonstranten sind viele hundert Meter weiter vorne außer Sichtweite.
Anfrage bei der Stadt Regensburg bringt Überraschendes zu Tage
Nachdem wir das nun gute 18 Monate – mal belustigt, mal verärgert – ausgehalten haben, fragte einer unserer Anwälte mal naiv bei der Stadt an, ob die Demo denn wirklich immer am selben Ort sein muss – und das genau zur Berufsverkehrszeit. Oder ob man denn dem Veranstalter dieser Versammlung nicht wenigstens die Auflage machen kann, auf dem Bürgersteig zu demonstrieren. Dort wäre nämlich auf beiden Seiten der Arcaden-Kreuzung ausreichend Platz. Und die Aktivisten kämen so auch viel besser mit Passanten ins Gespräch.
Die Antwort des Ordnungsamtes der Stadt Regensburg verblüffte:
„… zu Ihrer Anfrage können wir Ihnen mitteilen, dass der Grund für die Straßensperrungen in der Friedenstraße in der Durchführung von regelmäßig mittwochs stattfindenden Versammlungen in diesem Bereich liegt.
Die Versammlungen werden nicht bei der Stadt Regensburg angezeigt, weshalb die Polizei vor Ort ggf. erforderliche Maßnahmen ergreift. Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Polizeiinspektion Regensburg Süd.“
Aha, die Stadt weiß zwar, dass die Versammlung regelmäßig Mittwochs durchgeführt wird. Die Versammlung wird aber nicht angezeigt, darum ist die Stadt nicht zuständig, sondern die Polizei. Interessante Logik.
Was sagt das Bayerische Versammlungsgesetz dazu?
Die Rechtslage ist ganz einfach: Art. 13 Abs. 1 und Abs. 2 des Bayerischen Versammlungsgesetzes (Volltext hier) regelt unter der Überschrift Anzeige- und Mitteilungspflicht:
(1) Wer eine Versammlung unter freiem Himmel veranstalten will, hat dies der zuständigen Behörde spätestens 48 Stunden vor ihrer Bekanntgabe fernmündlich, schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift anzuzeigen. (…)(2) In der Anzeige sind anzugeben
- 1. der Ort der Versammlung,
- 2. der Zeitpunkt des beabsichtigten Beginns und des beabsichtigten Endes der Versammlung,
- 3. das Versammlungsthema,
- 4. der Veranstalter und der Leiter mit ihren persönlichen Daten im Sinn des Art. 10 Abs. 3 Satz 1 sowie
- 5. bei sich fortbewegenden Versammlungen der beabsichtigte Streckenverlauf.
Eine Ausnahme von dieser Anzeigepflicht besteht nur für sogenannte „Spontanversammlungen“ gemäß Art. 13 Abs. 4:
Die Anzeigepflicht entfällt, wenn sich die Versammlung aus einem unmittelbaren Anlass ungeplant und ohne Veranstalter entwickelt (Spontanversammlung).
Da die Klimaaktivisten aber seit Frühjahr 2024 auf Instagram unter der Bezeichnung „widerstandskollektiv.rgb“ (Website hier: https://widerstands-kollektiv.org/) zu dieser Mittwochsdemo einladen, kann von „spontan“ aber keine Rede sein.


Oder in den Worten meines Kanzleikollegen:
„Wenn das Spontanversammlungen sind, dann ist auch die tägliche Tagesschau um 20 Uhr eine ungeplante Spontansendung.“
Versammlungsleiter ist der sich selbst als Aktivist bezeichnende Regensburg Sportwissenschaftler Dr. Leonardo Jost.
Nun regelt das Bayerische Versammlungsgesetz in Art 21 Abs. 1 Ziffer 7:
Mit Geldbuße bis zu dreitausend Euro kann belegt werden, wer: … als Veranstalter oder als Leiter eine Versammlung unter freiem Himmel ohne Anzeige nach Art. 13 Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 3 durchführt …
Behörde duckt sich weg. Polizei duldet die nicht-angezeigte Versammlung und sperrt sogar die Straße
Der geneigte Leser weiß aus der oben zitierten Antwort des Ordnungsamts, dass weder das Widerstandskollektiv noch der Versammlungsleiter Dr. Leonardo Jost diese wöchentlichen Demos bei der Stadt anmelden (der juristisch korrekte Begriff des Versammlungsrechts heißt „angezeigt“, aber das klingt nach Strafanzeige, daher verwende ich hier lieber den Alltagsbegriff angemeldet). Obwohl die Stadt hierfür wunderschöne Formulare zur Verfügung stellt (Download Link).
Das machen die Aktivisten natürlich deshalb nicht, weil die Stadt dann nach Art. 15 Bay. Versammlungsgesetz Beschränkungen anordnen kann, etwa die Auflage, die Demo 15 Meter weiter links oder rechts durchzuführen, also am Bürgersteig.
Denn der Straßenverkehr fällt natürlich sehr wohl unter den Begriff der „öffentlichen Sicherheit und Ordnung“. Auch die Autofahrer haben Rechte, darunter das Recht, nach der Arbeit möglichst ohne einstündigen Stau und Umweg nach Hause zu kommen. Wer es noch genauer wissen will. hier ein Auszug aus dem Aufsatz von Dr. Jan-Philipp Redder in der ZJS 5/2021 (zum Bundesversammlungsgesetz):
„Der Schutz der ‚öffentlichen Sicherheit‘ im Sinne von § 15 VersammlG umfaßt die gesamte Rechtsordnung […] und damit auch straßenverkehrsrechtliche Vorschriften, die die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs regeln. Die Anforderungen des Straßenverkehrsrechts bilden einen geradezu typischen Konfliktsbereich im Spannungsfeld Versammlungsfreiheit und öffentliche Sicherheit.“
Würden die Aktivisten die Versammlung also anmelden, dürfte (und müsste) die Stadt Regensburg abwägen, ob und welche Auflagen sie anordnet. Darauf hat offenbar keine Seite Bock, weder die Aktivisten, noch die Behörde. Also tun alle so, als gäbe es die Anzeigepflicht nicht.
Denn auch die Polizei verhängt offenbar kein Bußgeld nach Art 21. Bay. Versammlungsgesetz, obwohl jede Woche wieder gegen die Anzeigepflicht verstoßen wird. Ein Rechtsbruch mit Ansage. So kulant kennen wir die bayerische Polizei sonst eher nicht!
Ja, die Polizei ist sogar noch zuvorkommender gegenüber den Aktivisten. Auf die Anfrage der Mittelbayerischen Zeitung Anfang November 2025, ob man denn die Versammlung nicht auf den Bürgersteig verweisen könne, antwortet der Polizeisprecher – wieder verblüffend – dass durch die Demonstration ja nun keine Gefahr für den Verkehr mehr bestehe, weil man die Straße vorher abgesperre.
Eine bestechende Logik!
Nur kommt bei dieser polizeilichen „Abwägung“ auf der Straße die Berücksichtigung der Rechte tausender Berufsverkehrteilnehmern etwas arg kurz.
Es geht nicht um den Inhalt der Demo
Man kann einen solchen Beitrag kaum schreiben, ohne Zustimmung von der falschen Seite zu bekommen. Es geht mir nämlich überhaupt nicht darum, das Anliegen der Klimaaktivisten zu diskreditieren. Umweltschutz und soziale Gerechtigkeit sind hehre Ziele, die ich teile. Ich verstehe auch die Frustration der Demonstranten. Und ich will auch nicht erreichen, dass Dr. Jost jede Woche einen fetten Bußgeldbescheid aufgebrummt bekommt. Es geht mir allein um das Verfahren und den Ort des Protestes. Der muss nicht auf einer dreispurigen Straße sein. Jedenfalls nicht 80 Wochen lang.
Es bringt übrigens auch die Aktivisten ihrem Ziel keinen Millimeter näher, wenn sie jede Woche dieselbe Personengruppe gegen sich aufbringt und vor Wut keiner mit ihnen spricht oder auch nur die Banner liest.
Und endgültig gefährlich ist es, unter Berufung auf moralische Überlegenheit besondere Rechte für sich in Anspruch zu nehmen. Wenn Stadt und Polizei mit dieser „Duldung“ einen Präzedenzfall schaffen, wer hindert dann andere Gruppen daran, sich mit anderen Slogans und „hehren Zielen“ auf die Straße zu stellen? Etwa mit Bannern wie „Asylrecht abschaffen“ oder „Abendland retten“ oder meinetwegen sogar „Steuerfreiheit für Rechtsanwälte“.
Fänden die Aktivisten dann auch, dass die Polizei das ruhig dulden soll? Wohl kaum.
Nun, mal sehen, wie lange diese Mittwochsdemos noch für Stau sorgen.