Der verstorbene Verwandte hat im Keller Unmengen von Wein gesammelt. Die Erben kennen sich aber nicht aus, ob darunter wertvolle Sorten und Jahrgänge sind oder ob es sich nur um Alltagswein im Wert von fünf Euro pro Flasche handelt, den man am besten selbst trinkt oder verschenkt.
Auch das Erbschaftsteuer-Finanzamt will wissen, was die Weinsammlung ungefährt wert ist.
Wer kauft in solchen Erbfällen die Weinflaschen, bevor sie wertlos werden?
Solche Fragen erreichen unsere Erbrechts-Kanzlei jede Woche. Nach 25 Jahren Berufserfahrung mit Erbfällen haben wir ein netzwerk von Weinexperten und Händlern aufgebaut, die gerne eine grobe Ersteinschätzung abgeben, ob es sich lohnt, den Weinbestand vor Ort im Details zu begutachten und zu bewerten.
Wenn Sie einen Erbfall haben, bei dem eine größere Weinsammlung im Nachlass ist, melden Sie sich gerne bei uns.