Wie vertrete ich mich selbst vor Gericht?
Seit 2026 sind für alle Zivilklagen bis 10.000 Euro die Amtsgerichte zuständig. Dort gilt kein Anwaltszwang, d.h. man kann sich im Zivilprozess selbst vertreten.
Ob und in welchen Konstellationen man sich das als Kläger oder Beklagter trauen kann, erklärt der erfahrene Prozessanwalt Bernhard Schmeilzl ausführlich in seinem Podcast „Kill all the Lawyers?“
Die Podcast-Folge schildert den gesamten Ablauf eines Gerichtsverfahrens aus Sicht des Klägers. Von der Frage, wie man eigentlich eine Klageschrift erstellt und die Gerichtsgebühr einbezahlt, über den Ablauf der mündlichen Verhandlung (wer sitzt wo, wer befragt die Zeugen usw), bis zur Verkündigung des Urteils. Dutzende praktische Tipps, die in keinem Lehrbuch stehen, für juristische Laien und Prozessparteien, die – auch wenn sie einen Anwalt haben – den Ablauf eines Zivilverfahrens am Amtsgericht besser verstehen wollen.
Hier geht’s zur Podcast Folge (auf Spotify, Apple Podcast, Amazon Music etc.):
Mehr zum Begriff Anwaltszwang, der offenkundig viele auf die Palme bringt, in diesem Video
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