Amtsgericht Regensburg verurteilt Hakan K. wegen illegaler Videoüberwachung
Nach 15 Minuten war die Gerichtsverhandlung am Montag, den 10. März 2025 auch schon wieder vorbei. Das Gericht verurteilte Hakan K. zur Zahlung eines „immateriellen Schadensersatzes“, weil er seine Nachbarn durch gleich zwei Videokameras überwacht hatte, unter Verstoß gegen deutsches und EU-Recht. Bereits vor der Verhandlung hatte das Gericht Herrn K. geraten, die Klage angesichts der eindeutigen Rechtslage anzuerkennen, um wenigstens noch ein wenig Prozessgebühren zu sparen. Vergeblich. Hakan K. bestand auf einem Urteil und muss nun neben den 5.000 Euro Schadensersatz auch noch rund 2.500 Euro Prozesskosten zahlen.
Videoüberwachung von Nachbargrundstücken
Geht man in Deutschland durch Neubaugebiete, ist an jedem dritten Haus eine Videokamera installiert. Solange diese nur „nach innen“ auf das eigene Grundstück zeigt, ist das rechtlich in Ordnung, jedenfalls solange keine Tonaufnahmen gemacht werden (das ist nach § 201 StGB nicht nur zivilrechtlich verboten, sondern sogar strafbar). Viele Grundstückseigentümer nehmen das aber viel zu locker und richten die Videokamera von ihrem eigenen Grundstück weg auf das Nachbargrundstück oder gar auf den öffentlichen Raum (Bürgersteig, Straße). Das kann – wie der obige Fall zeigt – extrem teuer werden, wenn der Nachbar oder ein Passant damit nicht einverstanden ist. Neben der Unterlassungsklage droht dann auch erheblicher Schadensersatz des überwachten Nachbarn. Nicht jede(r) will nämlich zu jeder Tages- und Nachtzeit auf dem Handy oder der PC-Festplatte seines Nachbarn aufgezeichnet werden.
Weitere Informationen zur Videoüberwachung unter Nachbarn in diesen Beiträgen
Wie wehrt man sich gegen illegale Videoüberwachung durch den Nachbarn?

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