So führen Sie erfolgreiche Zivilprozesse in England

Die Briten halten ihr Common Law Rechtssystem für einzigartig und grandios. Einzigartig ist es tatsächlich, nämlich einzigartig teuer. Jedenfalls im Vergleich zu Deutschland mit seinen niedrigen Gerichtskostentabellen und RVG-Tarifen.

Nun glauben englische Anwälte und Richter aber tatsächlich, dass nur ein Zivilprozess in England effizient ist und zu einem fairen Ergebnis führt. Nach Ansicht eines englischen Solicitors ist es sinnvoll, eigentlich sogar alternativlos, in internationalen Verträgen English Law & Jurisdiction of English Courts zu vereinbaren. Entsprechend stur sind englische Vertragsanwälte daher auch bei der Verhandlung internationaler Verträge, wenn es um die Punkte Gerichtsstand und anwendbares Recht geht. Wenn die deutsche Vertragspartei den Deal nicht an dieser Frage scheitern lassen will, muss man deshalb relativ häufig Gerichtsstand London akzeptieren.

Was bedeutet Gerichtsstand England in der Praxis?

Falls ein deutscher Unternehmer und sein deutscher Rechtsanwalt bei Vertragsunterzeichnung mit den britischen Geschäftspartnern dachte, so viel anders wird ein Zivilprozess in England schon nicht sein, dann gibt es ein böses Erwachen. Denn: So gut wie alles ist anders als in einem deutschen Zivilprozess. Von der Prozessvorbereitung (Pre-Action Protocol), über die Schriftsätze, bis zur Beweisführung in der mündlichen Verhandlung.

Um eine Vorstellung von der Welt des britischen Zivilprozesses zu vermitteln, habe ich wesentliche Infos in diesem Beitrag sowie in einem kurzen YouTube Video zusammengestellt:

https://www.cross-channel-lawyers.de/experten-fuer-englische-zivilprozesse/

Infos zum Ablauf eines Zivilprozesses in Großbritannien

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Bernhard Schmeilzl, Master of Laws (Leicester University, UK), ist seit 2000 Anwalt mit Fokus auf deutsch-britische Rechtsfälle. Er vertritt deutsche Privatpersonen und Unternehmen mit Business-Beziehungen nach UK und betreibt mit Cross-Channel-Lawyers einen führenden Blog zu Anglo-German Law.

Bei Fragen zum englischen Wirtschafts- oder Prozessrecht kontaktieren Sie uns gerne unter 0941 / 463 7070 oder per E-Mail. Die Kontaktdaten finden Sie auch auf der Kanzleiwebsite: www.grafpartner.com