Wer in einem Erbfall Konten bei der Deutsche Bank AG abwickeln muss, braucht gute Nerven und viel Zeit

Die Abteilung Nachlassabwicklung der Deutsche Bank AG ist heillos überfordert, braucht selbst für einfachste Erbfälle unverhältnismäßig lange und hat nach meiner Erfahrung bei internationalen Erbfällen keinerlei juristische Fachkompetenz. Stattdessen werden sinnlose Formalitäten verlangt und wer versucht, einen Mitarbeiter ans Telefon zu bekommen, darf sich zuvor mindestens 30 Minuten die Warteschleifenmusik anhören. Gerne auch länger. Mein trauriger Warterekord liegt bei 62 Minuten.

Heute hat sich die Deutsche Bank aber selbst übertroffen. Sie hat in einem internationalen Erbfall (meine Kanzlei ist seit 20 Jahren spezialisiert auf deutsch-britische und deutsch-amerikanische Nachlassabwicklungen) den Original-Erbschein verschlampt, den meine Mandanten mühsam über viele Monate vom Ausland aus beantragt haben.

Ich halte es schon für dreist, dass die Bank nicht akzeptiert, wenn ein in Deutschland zugelassener Anwalt den Erbschein kopiert, anwaltlich beglaubigt und diese beglaubigte Kopie dann einschickt. Eine solche anwaltliche Beglaubigung genügt der Bank nicht. Lege ich den Original-Erbschein dagegen am Schalter einer Filiale vor, kann (so vor kurzem selbst erlebt) eine 17jährige Auszubildende den Erbschein kopieren und mit dem Stempel „Original hat vorgelegen“ an das Service Center Nachlass schicken. Mit Verlaub: Die 17jährige würde einen gefälschten Erbschein nicht erkennen. Sie könnte ziemlich sicher auch den Unterschied zwischen Ausfertigung und Abschrift nicht erklären.

Aber egal, dann schicke ich das Original also – wie verlangt – an die zentrale Nachlassabteilung in Leipzig. Eine Woche später kommt ein Brief von der Deutschen Bank zurück, in dem steht: „anbei übersenden wir Ihnen Ihre Originalunterlagen zurück“. Das ist aber ein Gerücht. Es ist nämlich in dem Briefumschlag nichts beigefügt. Enthalten ist nur das nackte Anschreiben. Sonst nix.

Ich schreibe also an die Deutsche Bank, dass sie offenbar aus Versehen den Original-Erbschein nicht mit eingetütet haben und dass sie mir diesen doch nun bitte zurückschicken möchten, weil ich noch weitere Konten bei anderen Banken abwickeln muss.

Hierauf erhalte ich dieses Schreiben hier, dessen Inhalt lustig wäre, wenn für eine angeblich international führende Großbank nicht so traurig. Einen konkreten Ansprechpartner oder gar eine Unterschrift gibt es im anonymen „Service Center“ natürlich nicht. Klar, Datenschutz geht vor. Aber wenigstens bekomme ich einen doppelten freundlichen Gruß:

Wenn es nur ein Einzelversehen wäre, kein Problem. Leider könnte ich mehrere Dutzend Geschichten berichten, in denen die Deutsche Bank eine indiskutable Performance bietet. Daher rate ich mittlerweile meinen internationalen Mandanten dringend davon ab, Konten bei der Deutsche Bank oder bei der Postbank (beide gehören nun zusammen, selbes Drama bei der Nachlassabwicklung) zu unterhalten, wenn sie ihren Erben später größere Qualen bei der Nachlassabwicklung ersparen wollen.

Die 2003 gegründete Kanzlei Graf & Partner ist mit ihrer englischspachigen Prozessabteilung (GermanCivilProcedure) auf grenzüberschreitende Rechtsfälle spezialisiert, insbesondere auf deutsch-britische und deutsch-amerikanische Wirtschaftsstreitigkeiten, Scheidungen und internationale Erbfälle. Falls Sie bei einer anglo-amerikanischen Rechtsangelegenheit Unterstützung benötigen, stehen Ihnen die Anwälte der Kanzlei Graf & Partner mit ihrem internationalen Netzwerk in Europa sowie im außereuropäischen englischsprachigen Rechtsraum gerne zur Verfügung. In UK, Kanada sowie den meisten großen US-Bundesstaaten verfügen wir über gute persönliche Kontakte zu Attorneys-at-Law in mittelgroßen Kanzleien.

Ihr Ansprechpartner in Deutschland ist Bernhard Schmeilzl, Rechtsanwalt & Master of Laws (Leicester, England), Telefon +49 (0) 941 – 463 7070.

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