Vorsicht bei Zustellungen von Gerichtentscheidungen deutscher Behörden in Liechtenstein. Seit dem 19.12.2011 gilt das Schengener- Durchführungsübereinkommen (SDÜ) auch in den Beziehungen zwischen der BRD und Liechtenstein. Dies führt dazu, dass insbes. Strafgerichte in Deutschland gegen liechtensteinische Bürger bei  Verletzung von Strafgesetzen  in Deutschland z.B. Strafbefehle auf dem Postwege zustellen lassen. Der früher erforderliche umständliche Weg der Rechtshilfe ist nicht mehr nötig. Ein Untätigbleiben gegen einen deutschen Strafbefehl kann daher zur Rechtskraft der Entscheidung und zur Verfristung des Rechtsmittels führen. Die Überraschung kann dann auf deutschem Boden auch anlässlich einer Routinekontrolle durch die deutsche Polizei drohen.