Heiteres Ratespiel über die Herkunft von Kollegen anhand der Formulierungen in deren Anwaltsbriefen. Hier ein kurzer Ausschnitt aus dem Brief eines Kollegen an unsere Anwältin für internationales Erbrecht Katrin Groll:

Sehr geehrte Frau Kollegin! Ich bedanke mich für Ihre illuminierende Rückantwort vom 07. Juni 2017 auf mein Urgenzschreiben und teile mit, dass in der bezuggenommenen Rechtsmaterie der Verlassenschaftsangelegenheit (Einantwortungsbeschluss) keine weiteren Erhebungen mehr erforderlich sind. Ich darf Sie ersuchen mir die Kosten des Einschreitens Ihrer Kanzlei zu übermitteln und verbleibe mit freundlichen kollegialen Grüßen

Insider wissen sofort Bescheid: Unverkennbar die Terminologie unserer geschätzten Kollegen in Austria. Da unsere süddeutsche Kanzlei viele deutsch-österreichische Erbfälle und grenzüberschreitende Familiensachen bearbeitet, dürfen wir derart charmante Formulierungen häufiger genießen. In diesem Sinne: Habe die Ehre!

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Informationen zum internationalen Erbrecht, speziell zu Erbrecht, Nachlassabwicklung und Erbschaftsteuer in Deutschland, Österreich, der Schweiz, UK, USA und anderen Ländern finden Sie hier:

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Die 2003 gegründete Anwaltskanzlei Graf & Partner ist spezialisiert auf die Beratung bei deutschen Erbfällen mit Bezug zu Österreich, der Schweiz sowie zu  anglo-amerikanischen Jurisdiktionen (UK, USA, Kanada, Australien und Südafrika), also speziell die Abwicklung deutsch-österreichischer und deutsch-schweizer Nachlassangelegenheiten sowie deutsch-britischer, deutsch-amerikanischer und und deutsch-kanadischer Erbfälle. Wer sich mit der Abwicklung einer komplizierten internationalen Nachlassangelegenheit konfrontiert sieht, muss nicht verzweifeln. Die Anwälte für internationales Erbrecht haben lange Jahre praktische Erfahrung und unterstützen die Erben, Testamentsvollstrecker oder Nachlassverwalter gerne. Wir prüfen und strukturieren den Erbfall und dessen steuerlichen Auswirkungen, organisieren die in den jeweiligen Ländern nötigen Maßnahmen, nehmen auf Wunsch Kontakt zu den Erbrechtsexperten im jeweiligen Ausland auf (von USA und England über Südafrika bis Australien), und koordinieren die Nachlassabwicklung. Dies vermeidet Doppelarbeit und beschleunigt den Zugriff auf das ausländische Erbe.

Falls Sie bei einem konkreten Erbfall rechtliche Unterstützung benötigen, stehen Ihnen die deutschen Anwälte der Kanzlei Graf & Partner sowie deren Partneranwälte in Österreich, der Schweiz, England, Schottland und Irland gerne zur Verfügung. Ihr Ansprechpartner ist Bernhard Schmeilzl, Rechtsanwalt & Master of Laws (Leicester, England), zentrale Rufnummer: 0941 463 7070