Die Formerfordernisse an ein englisches Testament unterscheiden sich völlig von denen nach deutschem BGB. Grundüberlegung ist sowohl in Deutschland als auch in Engand: Wie stellt man sicher, dass das vorliegende Testament auch wirklich von demjenigen stammt, der dort als Erblasser genannt ist? Die deutsche Rechtsordnung hat sich dafür entschieden, den Itentitätsnachweis über Handschriftlichkeit des Testaments oder die Einschaltung eines Notar sicherzustellen. Anders im anglo-amerikanischen Bereich. Dort herrscht die Tradition des Zwei-Zeugen-Testaments: Man muss sein Testament in der Gegenwart zweier erwachsener Zeugen unterschreiben, die dann wiederum auf dem Testament bestätigen, dass der Testator soeben vor ihren Augen das Testament unterzeichnet hat. Dabei geht es nur um Bestätigung der Tatsache, dass der Testator selbst unterschrieben hat. Über den Inhalt des Testaments treffen die beiden Zeugen überhaupt keine Aussage, ja sie müssen den Inhalt nicht einmal zur Kenntnis nehmen. Weitere Informationen zum englischen Testament sowie ein Musterbeispiel finden sich auf der Website Cross-Channel-Lawyers, dem Portal für deutsch-britische Rechtsfragen.