Immer mal wieder misslingt Tatrichtern eine ordnungsgemäße Urteilsbegründung zur Täteridentifizierung anhand eines sog. „Blitzerfotos“. Das ist für einen versierten Verteidiger dann ein schöner Grund, die Aufhebung der Verurteilung in der Rechtsbeschwerde zu beantragen. In der hier behandelten Entscheidung (OLG Koblenz, Beschl. v. 21.09.2012 – 2 SsBs 54/12) führt das OLG Koblenz aus: „ Die Urteilsfeststellungen enthalten insoweit keinerlei Ausführungen zur Bildqualität des Messfotos und beschreiben die abgebildete Person oder mehrere charakteristische Identifizierungsmerkmale nicht so präzise, dass dem Rechtsbeschwerdegericht anhand der Beschreibung in gleicher Weise wie bei der Betrachtung des Fotos die Prüfung ermöglicht wurde, ob dieses zur Identifizierung generell geeignet ist.“ Das Urteil wurde daher aufgehoben.