Nach einer internen Einigung der Finanzministerien der Länder sollen die Strafzuschläge bei Steuerhinterziehung deutlich angehoben werden. Ab einem Hinterziehungsbetrag von 25.000 € sollen 10 % fällig werden, ab einem Hinterziehungsbetrag von 100.000 € demnächst 15 % und ab 1 Million dann 20 %. Damit werden die Voraussetzungen für die Erlangung von Straffreiheit deutlich hochgesetzt. Insofern spricht vieles dafür im Bedarfsfalle die noch günstigeren jetzt geltenden Regelungen zu nutzen.