Vorige Woche ging das Portal des Berufsverbands der Spielervermittler und Sportmanager in neuem Gewand online. Seither erschienen dort bereits einige interessante Beiträge zum rechtlichen Rahmen dieser Tätigkeit. So vergessen viele (selbst Anwälte): Spielervermittlung ist eben auch Arbeitsvermittlung, so dass die einschlägigen Sondernormen (SGB III u.a.) gelten. Auch an den Gewerbeschein sollte unser aufstrebender Nachwuchs-Spielervermittler denken. Wen das schillernde Metier der Spielervermittler (neudeutsch: Sports Agents) interessiert: Hier eine kleine Presseschau zum Thema.