Wir hatten mit Schreiben vom 10.12.2008 beim LRA Schweinfurt um Auskunft gebeten, ob es stimmt, dass das LRA dem Herrn Neupärtl Pferde zuweist (insbesondere aus öffentlichen Beschlagnahmungen). Wir regten an, dies – so es der Fall sei – künftig nicht mehr zu tun.

Heute erhielten wir das Antwortschreiben: Frau Dr. Carolin Lauer teilt mit Datum vom 17.12. mit, dass die Auskunfterteilung hier im Ermessen der Behörde stünde. Wir hätten kein rechtliches Interesse dargetan. Deshalb könne keine Auskunft erteilt werden.

Stattdessen aber erhält RECHTHABER folgende Warnung: „Im übrigen dürfen wir darauf hinweisen, dass das von Ihnen genannte Internetportal von uns regelmäßig überprüft wird. Sofern dort Informationen mit wahrheitswidrigem Inhalt  im Zusammenhang mit dem Landratsamt Schweinfurt veröffentlicht werden, wird von uns umgehend eine einstweilige Verfügung beantragt“.

Nun, liebes Landratsamt: RECHTHABER freut sich über jeden Leser! Noch mehr freuen wir uns, wenn das LRA Herrn Neupärtl ebenso intensiv überprüfen, wie dies für die Inhalte unseres Portals angekündigt wurde.