Mit den (vermeintlichen) Vorteilen eines Insolvenzverfahrens in England für deutsche Schuldner wird allenthalben geworben. Googelt man “Insolvenz England” erhält man rund 750.000 Treffer und zehn bezahlte GoogleAds von „Insolvenzberatern“ und “Wirtschaftsdiensten” (siehe hier), die einen von Schulden unbeschwerten Neuanfang versprechen, quasi über Nacht und völlig unkompliziert. Als deutscher Gläubiger (und dessen Anwalt, der vielleicht gerade einen Titel gegen den frisch nach UK verzogenen Schuldner erstritten hat), reibt man sich erstaunt die Augen und fragt sich: Geht’s noch? Darf man in England seine Schulden einfach in die Themse werfen, den Gläubigern ein mehr oder weniger verschämtes „Sorry“ entgegenhauchen und dann zur Tagesordnung übergehen? Wohl kaum.

Die Experten für grenzüberschreitende britisch-deutsche Rechtsfälle von Cross-Channel-Lawyers erklären in zwei informativen Beiträgen (hier und hier), was die „Restschuldbefreier“ aus dem Internet meistens verschweigen. Dass nämlich die Durchführung eines Insolvenzverfahrens in England keineswegs automatisch und stets die Gläubiger benachteiligt. Ob sich aus den rechtlichen Unterschieden des UK-Insolvenzverfahrens mehr Vor- oder Nachteile ergeben, hängt immer von den Umständen des Einzelfalls ab. Anders gesagt: Vielleicht hat der Schuldner mit seiner Flucht auf die Insel sogar ein Eigentor geschossen. Sehr vielen Insolvenztouristen kann man mit gezielten Fragen und Anträgen die Pläne von der Turbo-Restschuldbefreiung durchkreuzen.