„Ganz schön trinkfest“ – so könnte man die Entscheidung des OLG Jena, Beschluss vom 06.10.2011 – 1 Ss 82/11 auf den Punkt bringen. Das Gericht hat eine „ausdrücklich und eindeutig vom Angeklagten erklärte Einwilligung“ angenommen, da der Beschuldigte auf der Polizeistation eine ihm vorgelegte schriftliche Einwilligungserklärung unterschrieben hatte. Zuvor war der Angeklagte in seinem Pkw angetroffen worden. Der Aufforderung, seine Zigarette zu löschen sowie seine Fahrzeugpapiere vorzulegen, „kam der Beschuldigte nach, wobei seine Reaktionen sehr verlangsamt und zuweilen unkoordiniert wirkten, seine Augäpfel sahen zudem glasig aus und aus dem Fahrzeug selbst sowie aus seinem Mund war deutlich Alkoholgeruch wahrnehmbar. Der Beschuldigte hatte Schwierigkeiten beim Laufen … Der Alkomatentest ergab einen Wert von 4,02 Promille.“