„Das ist zu kompliziert“, kommentierte Dr. Lothar Koniarski, Vorsitzender des Steuerausschusses der IHK, den Kompromiss zur Reform der Erbschaftsteuer. Ein Verzicht auf die Erbschaftsteuer wie in Österreich wäre die bessere Entscheidung für den Standort Deutschland, so die Überzeugung der IHK-Steuerexperten. Der vorgelegte Entwurf löse die Anforderungen der Wirtschaft nicht ein und werfe darüber hinaus höchst komplexe verfassungsrechtliche Fragen auf…

Koniarski bestätigte zwar, dass der neue Kompromiss im Vergleich zum ursprünglichen Kabinettsentwurf verbessert worden sei. Die so genannte Behaltefrist etwa sei von 15 auf sieben Jahre gesenkt worden. Um von der Erbschaftsteuer weitgehend verschont zu bleiben, müssen Unternehmenserben den überlassenen Betrieb mindestens sieben Jahre lang weiterführen. Außerdem muss die Lohnsumme weitgehend konstant bleiben. Gelingt ihnen das, reduziert sich ihre Steuerschuld um 85 auf 15 Prozent. „Hier wurde zwar das Schlimmste verhindert“, fasst Koniarski zusammen, „doch aus der Sicht der Wirtschaft sind diese Verbesserungen nicht ausreichend.“ Weil der Gesetzgeber hier zwischen Produktions- und Verwaltungsvermögen differenziert, bleiben möglicherweise ganze Branchen wie die gewerbliche Immobilienvermietung oder Autovermietung, die Leasingbranche oder das Hotelgewerbe von dieser Verschonung ausgeschlossen. Für die Besteuerung des Betriebsvermögens gilt die oben genannte Steuerreduktion nämlich dann nicht, wenn das Verwaltungsvermögen mehr als 50 Prozent des gesamten Betriebsvermögens ausmacht.

Absurd: Zum Beispiel Brauereien
„Für Brauereien ist die Erbschaftsteuerreform existenzgefährdend“, weiß Dr. Alois Plößl, Inhaber der Rhanerbräu Brauerei in Schönthal bei Waldmünchen. In der Regel gehören zu jeder Brauerei eigene Gaststätten. Sie sind verpachtet und tragen enorm zur Sicherung des Fassbierumsatzes bei. Im Erbfall übersteigt der Wert der Gaststätten (Verwaltungsvermögen) dann schnell den Wert der Brauerei selbst (Produktionsvermögen), obwohl betriebswirtschaftlich gesehen beides zusammengehört. In diesem Fall schlägt die Erbschaftsteuer voll zu, egal, ob Arbeitsplätze gesichert werden oder nicht. „Wenn den Brauereierben dann die volle Erbschaftsteuer trifft, wird er Gaststätten verkaufen müssen, weil ihm sonst die Liquidität fehlt. Damit sägt er am Ast, auf dem er sitzt. Mit dem Verkauf von Gaststätten verliert er einen Teil seines Bierabsatzes“, erklärt Plößl den Teufelskreis.

Quelle IHK (www.ihk.de)