Das Betreiben von Online-Shops ist gefährlich. So mancher dynamische Jungunternehmer, der im Internet seine Waren oder Dienstleistungen anbot, fing sich außer Bestellungen auch wettbewerbsrechtliche Abmahnungen ein. Die furchteinflößenden Stichworte lauten: Impressumspflicht, Widerrufsbelehrung, Preisangabenverordnung, Marken- oder Urheberrechtsrechtsverletzung u.v.m.  (siehe unseren Beitrag: „Minenfeld Online-Shop: Checkliste der häufigsten Rechtsverstöße„). Eine aktuelle Entscheidung des OLG Frankfurt a.M. (Beschluss 1 Ws 29/09) macht das Leben für Dienstleistungsanbieter im Internet nun noch gefährlicher: Wenn bei einem Online-Dienstleistungsangebot nämlich nicht hinreichend deutlich ins Auge springt, dass  der Service entgeltlich ist, dann hat das nicht mehr nur zivilrechtliche Konsequenzen, sondern kann sogar als Betrug strafbar sein. Aus Sicht des Verbrauchers: Wer im  Internet einem Anbieter (der die Kosten versteckt hatte) auf den Leim ging, kann künftig gegen diesen auch Strafanzeige stellen (mehr dazu hier).