Eine Forderung im Ausland zu vollstrecken ist – auch innerhalb der Europäischen Union – noch immer kompliziert und aufwendig. Dies stört auch die EU, da es den gemeinsamen Markt behindert, wenn die Wirtschaftsakteure befürchten müssen, ihre Forderungen nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand durchsetzen zu können. Deshalb wurde nun ein europäisches Mahnverfahren eingeführt, seit 1.1.2009 auch ein modifiziertes Procedere für geringfügige Forderungen. Für das europäische Mahnverfahren ist das Amtsgericht Wedding zentral zuständig. Die Formulare für beide Verfahren sind verfügbar unter http://ec.europa.eu/justice_home/judicialatlascivil/html/index_de.htm