Ein deutscher Banker, Manager oder Ingenieur, der beruflich für seine Firma ein paar Jahre nach London zieht, stirbt dort überraschend an einem Herzinfarkt oder Autounfall. Schon ist der erbrechtliche GAU eingetreten. Stichwort Nachlassspaltung: Das Vermögen wird nach unterschiedlichen Normen vererbt, d.h. es kann für das deutsche Vermögen andere Erben geben als für das in England befindliche. Die Anwaltskollegen von Graf & Partner, die zusammen mit der Londoner Kanzlei Lyndales häufig solche deutsch-britischen Erbfälle abwickeln, erläutern hier die Basics und haben – ganz interessant – einen englischen Erbschein des High Court of Justice eingescannt.