„Die Meinung der belangten Behörde, auch ein gerades Straßenstück wäre als Teil einer vorangehenden oder nachfolgenden Kurve anzusehen, widerspricht dem allgemeinen Sprachgebrauch, zumal das Wesen einer Kurve – im Gegensatz zu einer Geraden – in ihrer Krümmung liegt.“ (VwGH 15.5.81, 02/3161/80)