Teuer ist bekanntlich ein Handy-Telefonat am Steuer, wenn die Polizei zusieht. Noch nicht höchstgerichtlich entschieden ist dagegen, ob man sich am Steuer wenigstens rasieren darf. Allerdings tendieren die Gerichte dazu, eher spektisch zu sein, vor allem in Hamm:

„Trägt ein Kfz-Führer, dem wegen Telefonierens am Steuer ein Bußgeld auferlegt werden soll, erst in der Gerichtsverhandlung vor, dass er gar nicht telefoniert, sondern sich vielmehr mit einem Akkurasierer den Bart gestutzt und die Lippen nur zur Radiomusik bewegt hat, so ist es nicht zu beanstanden, wenn das Gericht diese Aussage als Schutzbehauptung einstuft. Insbesondere wenn der Autofahrer dies nicht schon sofort nach dem Anhalten der Polizei mitgeteilt hat.“ OLG Hamm 2 Ss OWi 528/06

Na ja, vielleicht hatte er es in der Aufregung einfach vergessen.