Fällt der Beifahrer während der Fahrt aus dem Fenster, so haftet auch der Fahrer für 50% der Verletzungsfolgen. Zu den Pflichten eines Autofahrers gehört es nämlich, sein Fahrzeug sofort abzubremsen, wenn sich der Beifahrer so weit aus dem Fenster lehnt, dass er hinaus zu stürzen droht (Oberlandesgericht Karlsruhe, 10 U 24/98).