Einstieg: DPMA Website

Auch im Patentrecht muss man das Rad nicht neu erfinden. Deshalb empfehlen wir – statt eigener Ausführungen – als Einstiegslektüre die Website des Deutschen Patent- und Markenamtes. Diese bietet unter der Rubrik „Marke“ sehr gute Erläuterungen, etwa zum Begriff der Marke an sich, zu den unterschiedlichen Arten (Wortmarke, Bildmarke etc.) sowie über das Verfahren der Anmeldung einer Marke zum Markenregister. In der Rubrik „Anmeldung“ finden Sie Formulare und Informationen zur Anmeldung einer Marke, Anleitungen zum praktischen Vorgehen sowie Informationen zu den Kosten.

Häufige Missverständnisse

In Bezug auf Entstehung, Schutz und Vorrang von Markenrechten bestehen häufig Irrtümer und Missverständnisse. Zwei wichtige Klarstellungen: …

(1) Geschützte Marken sind nicht nur die im Markenregister eingetragenen. Auch ohne Anmeldung zum DPMA und Eintrag ins Markenregister entsteht (anders als beim Patent) für den Benutzer ein Markenschutz (sog. Benutzungsmarke). Deren faktischer Schutz ist allerdings schwächer, da der Inhaber einer Benutzungsmarke schwierige Beweise führen muss, insbesondere zum Bekanntheitsgrad.

(2) Die Eintragung einer Marke ins Markenregister beseitigt per se nicht bereits bestehende (ältere) Markenrechte, auch wenn der Inhaber der älteren Rechte seine Marke nicht eingetragen hat. Eine eingetragene Marke ist in dieser Hinsicht also nicht automatisch „mehr Wert“ als eine Benutzungsmarke, sie hat aber natürlich dennoch Vorteile (vor allem für den in die Zukunft gerichteten Schutz der Marke).

Markenrecherche, Markenüberwachung, Markenpflege

Bevor man eine Marke zum DPMA anmeldet, sollte man recherchieren, ob eine solche (oder ähnliche!) Marke bereits verwendet wird. Erste Anlaufstelle hierfür ist die Datenbank des DPMA selbst (DPInfo) sowie eine ausführliche Internet-Suchmaschinenrecherche. Das allein ist aber riskant, da eine Benutzungsmarke existieren kann, die nicht im Markenregister eingetragen ist. Sind große Investitionen in eine Marke geplant, sollte man sich nicht damit zufrieden geben, sondern einen professionellen Recherchedienst beauftragen. Ein solcher prüft dann auch, ob ähnlich geschriebene oder ähnlich klingende Marken existieren, die einen späteren Markenrechtsstreit auslösen könnten.

Natürlich stellt sich auch die Frage, ob eine deutsche Marke ausreicht oder ob der spätere Markeninhaber auch international auftreten wird, mit allen Folgen, die das für den Umfang der Recherche und die Eintragungen mit sich bringt. Eine Marke muss nämlich in jedem Land separat geschützt werden; das Europäische Markenamt schafft hier nur eine zentrale Verwaltungsstelle, es gibt aber rechtlich keine „Europäische Marke“, schon gar keine „Weltmarke“. Auch nach Eintrag der Marke ist eine kontinuierliche Überwachung sinnvoll, damit der Inhaber frühzeitig merkt, wenn jemand seine Marke verletzt. Hierzu gibt es kommerzielle Recherche- und Markenüberwachungsdienste, etwa TMSearcher24, Domainguard, Infobroker.de (oder einfach den Begriff „Markenrecherche“ googeln).

In der Praxis werden die Themen Markenanmeldung, Markenschutz und Markenüberwachung häufig unterschätzt. Übersieht ein Unternehmer oder ein Eventveranstalter, dass er ein älteres Markenrecht verletzt, führt das im schlimmsten Fall dazu, dass er sein Produkt nicht einführen, das Event nicht unter dem geplanten Titel und/oder Logo durchführen kann, Werbekampagnen stoppen und produzierte Promotion-Materialien sowie Merchandise-Artikel vernichten muss.

.

Hinweis:

Eine Einführung zum Markenrecht in den USA finden Sie auf der Website der New York City Bar Association (Anwaltskammer New York City):  Trademark Basics

.