Anpassung der Rechtsanwaltsvergütung nun im Bundestag: Der Regierungsentwurf zum 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (KostRMoG), mit dem es unter anderem umfangreiche Neuregelungen zum anwaltlichen Vergütungsrecht geben soll, insbesondere eine Anpassung der linearen Gebührensätze, wurde nunmehr dem Bundestag zugeleitet und soll zeitnah in erster Lesung beraten werden. Den Gesetzentwurf mit der Stellungnahme des Bundesrates sowie der Gegenäußerung der Bundesregierung finden Sie hier. DAV und BRAK begrüßen das Vorhaben, sehen jedoch nach wie vor in einigen Punkten Nachbesserungsbedarf, da das Ziel des Gesetzentwurfs, die anwaltliche Vergütung an die übrige wirtschaftliche Entwicklung anzupassen, noch nicht in allen Punkten erreicht ist. Die gemeinsame Stellungnahme zum Regierungsentwurf finden Sie hier. (Quelle DAV-Depesche Nr. 48/12)

Weitere Beiträge zum Thema Anwaltshonorar hier:

Anwaltsgebühren für Einsteiger
Unwirksam vereinbartes Erfolgshonorar: Trotzdem wenigstens RVG-Gebühren?
Rechnung an Mandanten im Ausland: MwSt oder nicht?
Terminsvertretung: Wem gehört die Vergleichsgebühr?
30 Prozent mehr Anwaltshonorar: kein Problem
Schade drum: BGH gönnt Anwälten doch nur die 1,3 Geschäftsgebühr
Stundenhonorar: Time Sheet muss detailliert und mit Gründen versehen sein
Was zahlt die Rechtsschutzversicherung?
Abschlussschreiben bringt Honorar
Was verdienen Rechtsanwälte wirklich?
Durchschnitts-Jahresumsatz eines Anwalts (west)
Stundensatz bis 500 Euro zulässig