Anderfalls kann ihm der Vermieter die Wohnung kündigen. Und zwar ohne vorherige Abmahnung. So entschied das LG Coburg. Der gekündigte Mieter hatte andere Mietparteien mit Beleidigungen und nächtlichem Lärm traktiert. Dieses Kündigungsrecht wird auch nicht dadurch eingeschränkt, dass sich die Wohnung in einem sozialen Brennpunkt befindet. (LG Coburg, Az. 32 S 85/08)

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