Die Regierungskoalition hat vereinbart, den Schutz der Patienten zu verbessern und Patientenrechte durch eine gesetzliche Regelung verständlich und nachvollziehbar zu machen. Das Gesetz wird gemeinsam vom Bundesministerium der Justiz und vom Bundesministerium der Gesundheit unter Beteiligung des Patientenbeauftragten der Bundesregierung vorbereitet. Am 16.05.2011 hat zu den Plänen eine erste Anhörung interessierter Verbände im Bundesjustizministerium stattgefunden. Der Behandlungsvertrag soll ausdrücklich im Gesetz geregelt werden. Die geplante Regelung im BGB erfasst die Vertragsbeziehung zwischen Patienten und Ärzten, aber auch anderen Heilberufen wie Heilpraktikern, Hebammen, Psycho- oder Physiotherapeuten. Es wird geregelt, dass Patienten verständlich und umfassend informiert werden müssen, etwa über erforderliche Untersuchungen, Diagnosen und beabsichtigte Therapien. Die Patienten sind gesondert auf Kosten hinzuweisen, die nicht von den Leistungsträgern übernommen werden. Die Aufklärungspflichten werden ausdrücklich gesetzlich geregelt. Vor jedem Eingriff müssen alle Patienten umfassend über die konkrete Behandlung und die sich daraus ergebenden Risiken aufgeklärt werden. Dazu muss ein persönliches Gespräch geführt werden, damit sich der Patient seine Entscheidung gut überlegen kann. Eine nur schriftliche Aufklärung reicht nicht aus. Auch die Dokumentationspflichten bei der Behandlung sollen im Gesetz festgelegt werden. Krankenakten sind vollständig und sorgfältig zu führen. Patienten bekommen nunmehr ein gesetzliches Recht auf Akteneinsicht. Fehlt die Dokumentation oder ist sie unvollständig, wird im Prozess zu Lasten des Behandelnden vermutet, dass die nicht dokumentierte Maßnahme auch nicht erfolgt ist. Für Haftungsfälle soll es somit künftig mehr Transparenz geben. Die von der Rechtsprechung entwickelten Instrumente zur Beweislastverteilung sollen nun ausdrücklich gesetzlich geregelt werden. Dann kann jeder im Gesetz nachlesen, wer im Prozess was beweisen muss. Quelle und weitere Informationen (inkl. Grundlagenpapier Patientenrechte): Bundesjustizministerium

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