Eine oft lästige Aufgabe für Arbeitgeber: Dem scheidenden Mitarbeiter ein adäquates Zeugnis ausstellen, das wohlwollend formuliert sein muss, aber auch tatsächliche Leistung und Verhalten des Mitarbeiters zutreffend wiedergibt. Wer die Feinheiten der Zeugnissprache nicht kennt, kann als naiver Arbeitgeber da oft Signale aussenden, die ihm garnicht bewusst sind. So bedeutet etwa die Schlussklausel „Wir wünschen Herrn Huber viel Glück für die Zukunft!“, dass man froh ist, den unfähigen Mann los zu sein. Die Universität Hamburg hat einen „Leitfaden zur Erstellung von Arbeitszeugnissen“ entwickelt, der kurz und prägnant die relevanten Informationen zum Aufbau und Inhalt eines Arbeitszeugnisses beschreibt und viele Formulierungsbeispiele gibt (PDF-Download). Auch wenn der Leitfaden auf wissenschaftliches Personal ausgerichtet ist, sind die enthaltenen Tipps und Musterklauseln auch auf andere Bereiche übertragbar. Ein sehr hilfreiches Dokument!

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