Arbeitgeber rechnen heutzutage häufig gar nicht mehr damit, dass Auszubildende oder junge Arbeitnehmer zum Bund einberufen werden. Auch wenn es längst nicht mehr jeden trifft: Umso größer der Schock, wenn es dann doch passiert. Die Einberufung des Mitarbeiters zum Grundwehrdienst, zum Zivildienst oder einer Reserveübung stört den Betriebsablauf. In manchen Fällen sind Unternehmen sogar existentiell gefährdet, wenn ein wichtiger Mitarbeiter gehen soll. Was tun?

Soweit der Unternehmer selbst oder ein Familienmitglied einberufen wurde, konnte er schon bisher die Zurückstellung wegen betrieblicher Erfordernisse stellen. Weit komplizierter war das Verfahren, wenn ein Betrieb für seine Mitarbeiter eine Verschiebung des Einberufungstermins erreichen wollte. Das hat der Gesetzgeber jetzt geändert. Seit Anfang August 2008 können auch Unternehmen für ihre Mitarbeiter die Zurückstellung beantragen. Das geschieht direkt beim einberufenden Kreiswehrersatzamt. Der Wehrpflichtige muss natürlich mit seiner Zurückstellung einverstanden sein. Der Antrag erfolgt formgebunden. Hier das Änderungsgesetz sowie die notwendigen Formulare zum Download:

Wehrrechtsänderungsgesetz 2008

Antrag auf Zurückstellung Kreiswehrersatzamt

Antrag auf Zurückstellung vom Zivildienst