Deutscher Anwaltverein und Bundesrechtsanwaltskammmer sind sich einig: Die Gebührensätze des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG, früher BRAGO) sind seit Jahren zu niedrig und müssen erhöht werden. DAV-Präsident, Rechtsanwalt Prof. Dr. Ewer und BRAK-Präsident Filges übergaben der Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger gestern (15.12.2010) ein gemeinsames Schreiben, mit dem die Forderung des DAV auf 15 %-ige Anpassung der Anwaltsgebühren, der sich die BRAK und die Kammern seit Herbst 2009 angeschlossen haben, nachdrücklich wiederholt wird. Der DAV hatte diese Forderung schon im April 2008 bei der seinerzeitigen Bundesjustizministerin Zypries erstmals erhoben. Dem Schreiben beigefügt ist ein „Gemeinsamer Katalog von DAV und BRAK: Vorschläge zur strukturellen Änderung bzw. Ergänzung des RVG“. Dieser umfasst im Einzelnen 17 Vorschläge zur Änderung des RVG im Rahmen der geforderten Gebührenanpassung. (Quelle: DAV-Depesche Nr. 48/10 des DeutschenAnwaltVereins vom 16. Dezember 2010)

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