Das AG Strausberg (Urt. V. 3.1.2012 – 14 OWi 282 Js-OWi 3933/11) hat bei einem selbständigen Hartz IV-Aufstocker (selbständiger Fliesenlegemeister im Nebengewerbe) von einem Fahrverbot (1 Monat) abgesehen, weil dadurch die Marktchancen des Betroffenen auf zukünftige Aufträge nachhaltig zerstört worden wären. Der Betroffene müsse am Arbeitsmarkt präsent bleiben, um mögliche Aufträge entgegenzunehmen. Bei einem 1 monatigen Fahrverbot wäre eine Existenzgefährdung des Betroffenen nicht auszuschließen gewesen. Der Fall zeigt mal wieder, dass es sich im Einzelfall doch lohnt, gegen ein Fahrverbot vorzugehen.